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VwGH 07.09.1979, 1104/77

VwGH 07.09.1979, 1104/77

Rechtssätze


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Norm
ASVG §10 Abs1;
RS 1
Ausführungen über den Unterschied zwischen Eingliederungstheorie und Vertragstheorie im Hinblick auf den Beginn eines der Pflichtversicherung unterliegenden Beschäftigungsverhältnisses.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 4
Norm
ASVG §10 Abs1;
RS 2
Das Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ASVG wird durch den "Einstellungsakt" begründet. Hiefür ist das Bestehen eines "Verpflichtungsaktes" nicht Voraussetzung.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 8
Norm
ASVG §4 Abs2;
RS 3
Ein Lehrbeauftragter gem § 18 H-OG ist in dieser Eigenschaft jedenfalls dann sozialversicherungspflichtig, wenn er nach seiner Lebensstellung dem Kreise der unselbständigen Erwerbstätigen angehört und auf längere Sicht zur Dienstleistung verpflichtet ist (Hinweis B , 530/53, VwSlg 3803 A/1955, worin dargelegt wurde, dass die Erteilung eines remunierten Lehrauftrages für sich allein storniert, die Bestellung zum Universitätslektor dagegen aufrecht erhalten werden konnte (p.d.: Dieser Beschluss erging noch zur Gesetzeslage vor Inkrafttreten des Hochschulorganisationsgesetzes, BGBl Nr 154/1955). Weiters Hinweise auf für Dozenten geltende betriebliche Ordnungsvorschriften (div. Ministerialerlässe).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 18
Norm
ASVG §10 Abs1;
RS 4
Unter einem Dienstverhältnis im Sinne des § 1 Abs 1 legcit ist ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechtes zu verstehen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2122/50 E VS VwSlg 3007 A/1953 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001104.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-53907