VwGH 07.09.1979, 1104/77
VwGH 07.09.1979, 1104/77
Rechtssätze
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Norm | ASVG §10 Abs1; |
RS 1 | Ausführungen über den Unterschied zwischen Eingliederungstheorie und Vertragstheorie im Hinblick auf den Beginn eines der Pflichtversicherung unterliegenden Beschäftigungsverhältnisses. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 4 |
Norm | ASVG §10 Abs1; |
RS 2 | Das Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ASVG wird durch den "Einstellungsakt" begründet. Hiefür ist das Bestehen eines "Verpflichtungsaktes" nicht Voraussetzung. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 8 |
Norm | ASVG §4 Abs2; |
RS 3 | Ein Lehrbeauftragter gem § 18 H-OG ist in dieser Eigenschaft jedenfalls dann sozialversicherungspflichtig, wenn er nach seiner Lebensstellung dem Kreise der unselbständigen Erwerbstätigen angehört und auf längere Sicht zur Dienstleistung verpflichtet ist (Hinweis B , 530/53, VwSlg 3803 A/1955, worin dargelegt wurde, dass die Erteilung eines remunierten Lehrauftrages für sich allein storniert, die Bestellung zum Universitätslektor dagegen aufrecht erhalten werden konnte (p.d.: Dieser Beschluss erging noch zur Gesetzeslage vor Inkrafttreten des Hochschulorganisationsgesetzes, BGBl Nr 154/1955). Weiters Hinweise auf für Dozenten geltende betriebliche Ordnungsvorschriften (div. Ministerialerlässe). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 18 |
Norm | ASVG §10 Abs1; |
RS 4 | Unter einem Dienstverhältnis im Sinne des § 1 Abs 1 legcit ist ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechtes zu verstehen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2122/50 E VS VwSlg 3007 A/1953 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1977001104.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-53907