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VwGH 29.01.1979, 1088/78

VwGH 29.01.1979, 1088/78

Rechtssätze


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Norm
RGV 1955 §34 Abs1 Satz2 Tatbestand2;
RS 1
Unter dem Begriff "Weiterführung" des gemeinsamen Haushaltes nach der Versetzung" ist die Weiterführung des im alten Dienstort geführten gemeinsamen Familienhaushaltes im neuen Dienstort nach der Versetzung eines Organwalters zu verstehen. Fehlt die Absicht der im Dienstinteresse gelegenen Begründung des gemeinsamen Haushaltes im neuen Dienstort, so ist der Trennungszuschuß zwingend einzustellen (imperative Anordnung).
Norm
RGV 1955 §34 Abs1 Satz2 Tatbestand2;
RS 2
Ausführungen zur Frage des doppelten Haushaltes als Voraussetzung für Trennungsgebühr.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0073/62 E RS 1
Normen
RGV 1955 §34 Abs1 Satz2 Tatbestand2;
RGV 1955 §34 Abs3;
RS 3
Die Gewährung des Trennungszuschusses ist bei zutreffen der gem § 34 RGV Tatsachen in das Ermessen der Dienstbehörde gestellt.
Norm
RGV 1955 §34 Abs4;
RS 4
Ausführungen über die Voraussetzungen des Bestehens eines Anspruches auf Trennungszuschuß. (Hinweis auf E vom , Zl. 2061/56)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0212/69 E VwSlg 7628 A/1969 RS 2
Normen
RS 5
Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde. (hier: Antrag auf Bewilligung einer Badekur)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/76 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001088.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-53856