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VwGH 09.12.1970, 1047/70

VwGH 09.12.1970, 1047/70

Rechtssätze


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Normen
BauO Wr §129 Abs10;
BauRallg;
VVG §10 Abs2;
VVG §4 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Tritt während der Anhängigkeit einer Berufung gegen einen Auftrag zur Vorauszahlung der Ersatzvornahmekosten im Zuge der Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages ein Wechsel im Eigentum an der vom Auftrag betroffenen Baulichkeit ein, so ist der neue Eigentümer auch dann zur Beschwerdeerhebung an den VwGH legitimiert, wenn der Berufungsbescheid an seinen Rechtsvorgänger im Eigentum gerichtet war.
Normen
BauRallg;
VVG §21;
RS 2
Das aus § 2 VVG 1950 ableitbare Schonungsprinzip kann zwar an sich durch die Auferlegung einer unangemessen hohen Vorauszahlung von Ersatzvornahmekosten verletzt werden, doch darf die Angemessenheit der Kosten nur in bezug auf die im Titelbescheid angeordnete Maßnahme beurteilt werden; im Vollstreckungsverfahren kann nicht mehr geltend gemacht werden, dass eine andere als die aufgetragene Maßnahme mit geringeren Kosten gleichfalls zum Ziel geführt hätte.
Normen
RS 3
Der Auftrag zur Vorauszahlung der Ersatzvornahmekosten stellt - im Gegensatz zur Vorschreibung der Kosten einer bereits durchgeführten Ersatzvornahme - eine Vollstreckungsverfügung im Sinne des § 10 VVG dar und richtet sich die Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages wegen der dinglichen Wirkung baubehördlicher Bescheide gegen den jeweiligen Eigentümer der Baulichkeit, solange die Ersatzvornahme nicht abgeschlossen ist. Erst im Zeitpunkt der Beendigung der Ersatzvornahme erlischt die dingliche Wirkung des baupolizeilichen Auftrages und wandelt sich in eine persönliche Kostenersatzverpflichtung um (Hinweis E 2817/52, VwSlg 3390 A/1954).
Normen
RS 4
Eine offenkundig auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit in der Begründung, bedeutet keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides.
Normen
BauRallg;
VVG §4 Abs1;
RS 5
Die Verfestigung des Bodens kann als vertretbare Leistung nur durch Ersatzvornahme vollstreckt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7928 A/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001047.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-53731