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VwGH 04.05.1951, 1006/49

VwGH 04.05.1951, 1006/49

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Finanzbehörden haben auch zivilrechtliche Vorfragen zu beurteilen, die für die Entstehung eines Steueranspruches oder Erstattungsanspruches erheblich sind.

*

E , 1006/49 #1 VwSlg 404 F/1951;
Normen
RS 2
ISd § 5 Abs 4 SteueranpassungsG 1934 ist auch die durch die rechtliche Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes veranlaßte einvernehmliche Rückgängigmachung dieses Rechtsgeschäftes als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen.

*

E , 1006/49 #2 VwSlg 404 F/1951;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 404 F/1951;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1951:1949001006.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-53607