VwGH 05.02.1960, 0953/57
VwGH 05.02.1960, 0953/57
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Die Zahlung von Betriebssteuern für den einen Betrieb aus Mitteln eines anderen Betriebes desselben Steuerpflichtigen, wobei die Zahlung bei dem anderen Betrieb zunächst als Privatentnahme gebucht worden ist, kann keinen Anlaß zu einer Bilanzberichtiung (mit dem Ziel, aus der Zahlung eine Betriebsausgabe zu machen) bei dem Betrieb, aus dessen Mitteln die Steuern gezahlt wurden, bilden. |
Norm | |
RS 2 | Werden Repräsentationsauslagen ohne nähere Zergliederung nur in einem Pauschbetrag geltend gemacht, dann kann ihnen die Behörde die Anerkennung versagen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2166 F/1960 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1957000953.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-53523