Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 05.02.1960, 0953/57

VwGH 05.02.1960, 0953/57

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Die Zahlung von Betriebssteuern für den einen Betrieb aus Mitteln eines anderen Betriebes desselben Steuerpflichtigen, wobei die Zahlung bei dem anderen Betrieb zunächst als Privatentnahme gebucht worden ist, kann keinen Anlaß zu einer Bilanzberichtiung (mit dem Ziel, aus der Zahlung eine Betriebsausgabe zu machen) bei dem Betrieb, aus dessen Mitteln die Steuern gezahlt wurden, bilden.
Norm
RS 2
Werden Repräsentationsauslagen ohne nähere Zergliederung nur in einem Pauschbetrag geltend gemacht, dann kann ihnen die Behörde die Anerkennung versagen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2166 F/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1957000953.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-53523