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VwGH 09.12.1971, 0887/70

VwGH 09.12.1971, 0887/70

Rechtssätze


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Normen
UStG 1959 §7 Abs2 Z1 lita;
VwGG §13 Z2;
RS 1
In den Fällen, in denen der Tierhalter nicht über genügend selbstbewirtschafteten Grund verfügt, der eine ausreichende Futtergrundlage für sein Vieh abgäbe oder in denen er gar nicht die Absicht hat, das Vieh mit eigenem Futter zu füttern, weil es ihm wirtschaftlich zweckmäßiger erscheint, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu verkaufen und das Vieh mit Fremdfutter zu füttern, kann für die Umsätze aus der Viehzucht der begünstigte Steuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht gewährt werden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1747/65 E RS 3
Normen
UStG 1959 §7 Abs2 Z1 lita;
VwGG §13 Z2;
RS 2
Bei der Prüfung der Frage, ob das Vieh eines Landwirtes mit betriebseigenem Futter erhalten wird, kommt es nicht so sehr darauf an, ob ein Landwirt in einem Jahr eine bestimmte Tiergattung erhält, sondern darauf, ob der vom Landwirt bewirtschaftete Boden überhaupt die erforderliche Futtergrundlage zur Fütterung des Viehes abgibt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4321 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000887.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-53422