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VwGH 24.03.1972, 0867/70

VwGH 24.03.1972, 0867/70

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Vom Arbeitgeber in Form von Ruhegeldzuschüssen (Ruhezuschüssen) zur gesetzlichen Alterspension freiwillig gewährte Zuwendungen an frühere Arbeitnehmer gehören bei diesen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die durch Steuerabzug zu erfassen sind.
Normen
RS 2
Von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen iSd § 33 EStG 1953 kann dann die Rede sein, wenn sich die besonderen Ausgaben, deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung begehrt wird, innerhalb der betraglichen Grenzen einer Zuwendung (Hilflosenzuschuß) halten, die dem Belasteten eben wegen der Besonderheit der betreffenden Ausgaben zufließt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4366 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1970000867.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-53399