VwGH 24.09.1975, 0864/75
VwGH 24.09.1975, 0864/75
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Durchführung von Milchtransporten durch einen Landwirt mit eigenem Traktor ist nur dann keine selbständige gewerbliche Tätigkeit, sondern eine landwirtschaftliche Nebentätigkeit, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Vergleich zur reinen Landwirtschaft wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung ist. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4891 F/1975; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1975000864.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-53393