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VwGH 24.09.1975, 0864/75

VwGH 24.09.1975, 0864/75

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §21 Abs2 Z1;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §22 Abs4;
RS 1
Die Durchführung von Milchtransporten durch einen Landwirt mit eigenem Traktor ist nur dann keine selbständige gewerbliche Tätigkeit, sondern eine landwirtschaftliche Nebentätigkeit, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Vergleich zur reinen Landwirtschaft wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4891 F/1975;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000864.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-53393