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VwGH 06.09.1973, 0855/72

VwGH 06.09.1973, 0855/72

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Scheidet bei einer nur auf zwei Gesellschaftern bestehenden OHG ein Gesellschafter aus, so liegt seitens der Gesellschaft nach herrschender Lehre und Rechtsprechung keine Geschäftsveräußerung im ganzen an den verbleibenden Gesellschafter, sondern eine nicht steuerbare Vereinigung der Gesellschaftsrechte in einer Hand vor (Hinweis E , 0762/65, VwSlg 3457 F/1966).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4566 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000855.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-53378