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VwGH 13.05.1971, 0818/70

VwGH 13.05.1971, 0818/70

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wird die Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung verneint, so kann die Behörde von ihrem Ermessen keinen Gebrauch machen, da eine Ermessensentscheidung nach § 236 BAO das Vorliegen einer Unbilligkeit voraussetzt (Hinweis E , 1825/68).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000818.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-53328