Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 27.11.1973, 0790/73

VwGH 27.11.1973, 0790/73

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Eine dem Betrieb einer Autospritzlackiererei dienende Trockenanlage stellt ungeachtet des Umstandes, daß sie in das Betriebsgebäude eingebaut wurde, keinen Teil des Gebäudes, sondern ein selbständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut dar, weil die Anlage bei Kaufverhandlungen gesondert abgegolten und nicht als bloß wertbildender Faktor beim Gebäude berücksichtigt würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4603 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000790.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-53290