VwGH 21.12.1967, 0787/67
VwGH 21.12.1967, 0787/67
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Die Erwerbung eines Grundstückes im Wege des Zuschlages im Zwangsversteigerungsverfahren bildet einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955, und zwar unabhängig von den Beweggründen, die zur Mitbietung des Erwerbers geführt haben. Für die Steuerpflicht dieses Vorganges ist es daher auch ohne Bedeutung, daß der Ersteher und das Grundstück treuhändig für eine andere Person, die nicht rechtzeitig am Versteigerungsort erscheinen und auch nicht mehr rechtzeitig eine Vollmacht zur Ersteigerung erteilen konnte, erstanden hat. * E , 787/67 #1 |
Norm | |
RS 2 | Bei den sogenannten Verkehrssteuern (hier: Grunderwerbsteuer) tritt die wirtschaftliche Betrachtungsweise insoweit in den Hintergrund, als das Steuergesetz die Abgabepflicht an bestimmte in der Außenwelt in Erscheinung tretenden Tatbestände (hier: die Erwerbung des Eigentums) knüpft. * E , 0787/67 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1967000787.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-53284