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VwGH 12.01.1960, 0757/59

VwGH 12.01.1960, 0757/59

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Aufwendungen zur Instandsetzung eines neu erworbenen, reparaturbedürftigen Gebäudes sind als Herstellungsaufwand zu aktivieren. Die Aufwendungen für die Verlegung elektrischer Leistungen (samt einer neuen Verteilertafel und den Hausanschlußsicherungen) in einem neu erworbenen Mietwohnhaus haben mit einem alfuenden, innerhalb kürzerer Zeitabschnitte wiederkehrenden Erhaltungsaufwand nichts zu zun. Beim Erhaltungsaufwand muß es sich um Kosten von ständig wiederkehrenden Arbeiten handeln. Ob der Steuerpflichtige für die Instandsetzungsarbeiten neues oder nur gut erhaltenes altes Material verwendet, ist für die Beurteilung, ob Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand vorliegt, belanglos. *

E , 0757/59 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1959000757.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-53236