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VwGH 29.06.1972, 0718/72

VwGH 29.06.1972, 0718/72

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Das Eichen eines Gegenstandes stellt grundsätzlich eine Änderung der Marktgängigkeit dar, da es dem Gegenstand eine im wirtschaftlichen Verkehr bedeutsame Eigenschaft verleiht und somit nach der allgemeinen Verkehrsauffassung seine Verkehrsfähigkeit wesentlich ändert.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1638/68 E VwSlg 4053 A/1970 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000718.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-53163