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VwGH 20.09.1963, 0717/63

VwGH 20.09.1963, 0717/63

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Auch Aufwendungen für die Reparatur eines im schlechten Zustand erworbenen Gebäudes sind selbst dann, wenn sie erst einige Jahre nach dem Kauf durchgeführt wurden, Herstellungsaufwand, wenn es sich um die Behebung von Mängeln handelt, die bei einer laufenden Instandhaltung schon im Zeitpunkt des Erwerbes beseitigt gewesen wären und wenn dieser Umstand preismindernd berücksichtigt wurde.

*

E , 0717/63 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000717.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-53160