VwGH 15.03.1974, 0538/73
VwGH 15.03.1974, 0538/73
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Die Ehefrau steht in dem für Rechnung des Ehemannes geführten Betrieb in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn sie ihre Tätigkeit in der Erwerbung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit - ähnlich einem familienfremden Dienstnehmer - ausübt und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit einen Entgeltanspruch hat. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1479/73 E VwSlg 8576 A/1974 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973000538.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-52910