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VwGH 15.03.1974, 0538/73

VwGH 15.03.1974, 0538/73

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Die Ehefrau steht in dem für Rechnung des Ehemannes geführten Betrieb in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn sie ihre Tätigkeit in der Erwerbung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit - ähnlich einem familienfremden Dienstnehmer - ausübt und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit einen Entgeltanspruch hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1479/73 E VwSlg 8576 A/1974 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000538.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-52910