VwGH 25.04.1973, 0460/72
VwGH 25.04.1973, 0460/72
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Werden unmittelbar nach dem Erwerb eines Gebäudes im Verhältnis zum Kaufpreis sehr hohe Aufwendungen zur Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes gemacht, so liegt anschaffungsnaher Aufwand vor, der auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen ist. Ein Abzug gemäß § 21 Abs 3 1967 kommt in diesem Fall nicht in Betracht. |
Normen | |
RS 2 | Nachgeholter Instandsetzungsaufwand anläßlich der Erwerbung von Gebäuden zählt nicht zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sondern wird in erster Linie zur Erwerbung bzw Erhaltung der Einkommensquelle (des Gebäudes) gemacht und zählt zu den Anschaffungskosten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972000460.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-52792