Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 25.04.1973, 0460/72

VwGH 25.04.1973, 0460/72

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Werden unmittelbar nach dem Erwerb eines Gebäudes im Verhältnis zum Kaufpreis sehr hohe Aufwendungen zur Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes gemacht, so liegt anschaffungsnaher Aufwand vor, der auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen ist. Ein Abzug gemäß § 21 Abs 3 1967 kommt in diesem Fall nicht in Betracht.
Normen
RS 2
Nachgeholter Instandsetzungsaufwand anläßlich der Erwerbung von Gebäuden zählt nicht zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sondern wird in erster Linie zur Erwerbung bzw Erhaltung der Einkommensquelle (des Gebäudes) gemacht und zählt zu den Anschaffungskosten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000460.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-52792