Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Immobilienbesteuerung ab 1. 4. 2012
Das endgültige Ende steuerfreier Wertzuwächse im Privat- und Betriebsvermögen
Die systematisch umfangreichsten Änderungen des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 sind im Immobilienbereich vorgesehen. Durch die Abschaffung der Spekulationsfrist sind in Hinkunft im Privatbereich grundsätzlich sämtliche Immobilienveräußerungen steuerpflichtig; bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG ermitteln, ist in Hinkunft auch der Wertzuwachs von Grund und Boden im Veräußerungsfall steuerpflichtig. Für inländische Kapitalgesellschaften waren schon bisher Wertzuwächse mit dem linearen Körperschaftsteuersatz von 25 % steuerpflichtig. Für unbeschränkt steuerpflichtige GmbHs und AGs ergeben sich durch die Neuregelung keine steuerlichen Änderungen. Für bislang steuerpflichtige Verkäufe binnen zehn Jahren nach der Anschaffung können sich sogar steuerliche Vorteile ergeben.
1. Steuerliche Rahmenbedingungen der Immobilienbesteuerung
Gegenüber der derzeitigen Rechtslage bleibt Folgendes unverändert:
Steuergegenstand sind Grundstücke und andere Rechte, die den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen.
Maßgeblich für das zeitliche Entstehen der Steuerpflicht ist weiterhin das Verpflichtungsgeschäft.
Die Einkünfte sind systematisch zu dem Zeit...