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VwGH 22.09.1981, 0217/80

VwGH 22.09.1981, 0217/80

Rechtssätze


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Normen
BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §30 Abs1;
RS 1
Auch wirtschaftliches Eigentum kann Gegenstand eines Spekulationsgeschäftes sein.
Normen
BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §30 Abs1;
RS 2
Ausführungen, warum im Beschwerdefall wirtschaftliches Eigentum in bezug auf eine Liegenschaft anzunehmen war.
Normen
BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §30 Abs1;
RS 3
§ 30 EStG 1972 knüpft an einen wirtschaftlichen Vorgang an und ist demgemäß grundsätzlich wirtschaftlicher Betrachtungsweise zugänglich (Hinweis E vom , 1753/70).
Norm
BAO §24 Abs1 litd;
RS 4
Ist die Zurechnung von Wirtschaftsgütern gemäß § 24 Abs 1 lit d BAO strittig, dann haben die Abgabenbehörden nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abzuwägen, wer die tatsächliche (und nicht etwa nur vorübergehende) Herrschaft über die Wirtschaftsgüter ausübt. Zuzurechnen ist dem, der diese Herrschaft in einer Art ausübt, die wirtschaftlich der Stellung nahekommt, die dem privatrechtlichen Eigentümer durch das uneingeschränkte Eigentumsrecht zusteht (Hinweis E , 1304/51 VwSlg 731 F/1953).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0570/69 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000217.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-52469