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VwGH 30.04.1965, 0126/65

VwGH 30.04.1965, 0126/65

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Der Provisionsanspruch eines Subagenten entsteht ebenso wie der Provisionsanspruch des Hauptagenten, wenn die Vermittlungsleistung erbracht ist und dem Geschäftsherrn angezeigt wurde (Hinweis E , 155/60 und E , 996/61).

*

E , 126/65 #

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000126.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-52316