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VwGH 04.07.1974, 0040/74

VwGH 04.07.1974, 0040/74

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Wird in einem Bestandvertrag zwischen dem Bestandgeber und dem Bestandnehmer vereinbart, daß der Bestandnehmer dem Bestandgeber die auf den Bestandzins entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu ersetzen hat, so ist diese Abgabe Teil der Bemessensgrundlage und unterliegt der Rechtsgeschäftsgebühr.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4718 F/1974;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000040.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-52181