Suchen Hilfe
VwGH 26.05.1982, 0039/79

VwGH 26.05.1982, 0039/79

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
BAO §34;
RS 1
Die im § 38 Abs 1 BAO gegebene Unterscheidung in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und in gesetzlich nicht anerkannte Religionsgemeinschaften ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Die Rechtsstellung als gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft ist den noch nicht anerkannten religiösen Gemeinschaften prinzipiell zugänglich, sofern sie nur die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1979000039.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-52178