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Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
Ein Vorschlag fur eine neue EU-Steuer
Am wurde von der EU-Kommission der lang erwartete Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) veröffentlicht. Dieser Vorschlag beinhaltet ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen, die in der EU tätig sind. Ziele sind die Senkung der Verwaltungs- und Befolgungskosten und die Erhöhung der Rechtssicherheit, da nicht mehr bis zu 27 nationale Rechtsvorschriften beachtet werden müssen, sondern nach dieser einheitlichen Bemessungsgrundlage vorgegangen werden kann.
1. Hintergrund
Bereits 2001 wurde von der EU-Kommission die Strategie für eine einheitliche EU-Steuer beschlossen und 2003 bestätigt. In der Folge wurden einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit der genauen Ausgestaltung dieser Steuer und technischen Umsetzungsfragen beschäftigten. Im Jahr 2007 legte die Kommission ein Arbeitspapier über die GKKB und die möglichen Elemente und die technische Ausgestaltung vor. Diese Vorschläge wurden in der Politik und in der Literatur immer wieder heiß diskutiert. Als bisher letzter Meilenstein in dieser Entwicklung ist nun der im März 2011 vorgelegte Vorschlag zu sehen.