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CFO aktuell 1, Februar 2010, Seite 29

Haftung von Organen von Kapitalgesellschaften – Teil 2

Verbotene Einlagenrückgewähr, Verlust des halben Stammkapitals, Eigenkapitalersatz, Reorganisationsbedarf, Konkursantragspflicht

Herbert Heiser

Im ersten Teil dieses Beitrags in CFO aktuell 2009, 264, wurden allgemeine Haftungsbestimmungen für Organe von Kapitalgesellschaften, die Haftung der Geschäftsführer für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie für Sozialversicherungsbeiträge behandelt. Der vorliegende zweite Teil befasst sich mit den außerhalb des Abgaben- und Sozialversicherungsrechts in der Praxis am häufigsten verwirklichten Haftungstatbeständen.

1. Verbotene Einlagenrückgewähr

1.1. Definition, Sachverhalte und Nichtigkeit

Gemäß § 82 Abs. 1 GmbHG sowie § 52 AktG haben die Gesellschafter, solange die Gesellschaft besteht, nur Anspruch auf den sich aus dem Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinn. Die Gewährung sonstiger Vorteile durch die Gesellschaft an die Gesellschafter, z. B. Zinsen auf die Einlage, nicht fremdübliche Vergütungen der Gesellschaft an einzelne Gesellschafter für erbrachte Leistungen udgl., sind nicht zulässig. Die Vorschrift richtet sich damit sowohl gegen offene als auch gegen verdeckte Zuwendungen an die Gesellschafter. Die folgenden Darstellungen konzentrieren sich weitgehend auf verdeckte Zuwendungen.

In der Praxis treten die unterschiedlichsten – in Leistungsbeziehungen gekleideten – Sa...

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