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IRZ 2, Februar 2016, Seite 89

Änderungen bei der Quartalsberichterstattung in Deutschland

Hanne Böckem und Dirk Rabenhorst

Die Zwischenberichterstattung in Deutschland ist im Umbruch. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (nachfolgend: Umsetzungsgesetz) wurde die gesetzliche Pflicht zur unterjährigen Berichterstattung im ersten und dritten Quartal gestrichen. Die gesetzlichen Änderungen betreffen daneben die prüferische Durchsicht der unterjährigen Berichterstattung sowie praktische Fragestellungen der Bestellung des jeweiligen Prüfers. Die Frankfurter Wertpapierbörse reduzierte als Reaktion auf das Umsetzungsgesetz die Informationspflichten für Emittenten im Prime Standard, vornehmlich also für die Unternehmen, die in den Auswahlindizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX vertreten sind. Für das erste und dritte Quartal werden in Zukunft Quartalsmitteilungen gefordert, die überwiegend verbale Darstellungen enthalten können. Zuvor waren im Rahmen einer Quartalsfinanzberichterstattung verkürzte Abschlüsse und Zwischenlageberichte zu veröffentlichen gewesen. Die betroffenen Unternehmen stehen damit vor der Entscheidung, die international etablierte Quartalsfinanzberichterstattung freiwillig weiterzuverfolgen oder aber Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen. Im Rahmen des vo...

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