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Das Regierungsprogramm 2025-2029
Steuer- und abgabenrechtliche Highlights
Das Motto des Regierungsprogramms 2025-2029 für die 28. Legislaturperiode lautet: „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ Aus einer steuerrechtlichen Sicht ist es nicht einfach, politisch stark aufgeladene Texte wie ein Regierungsprogramm einer Einteilung zu unterziehen. Angekündigte Maßnahmen haben multiple und nicht eindeutig abgrenzbare Auswirkungen. Dennoch soll hier der Versuch einer Kategorisierung, auch unter Einbeziehung des Arbeitsrechts, unternommen werden. Die ersten Maßnahmen wurden aufgrund des dringlichen budgetären Handlungsbedarfs legistisch bereits gesetzt.
1. Ertragsteuern
1.1. Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif
Die Eindämmung der kalten Progression war für die Vorgängerregierung ein Meilenstein. Freilich entgehen durch eine Verminderung dieser stillen Steuererhöhung dem Bund Einnahmen. Zwei Drittel der Inflationsrate werden mittels Anpassung der Einkommensteuertarife seit 2023 ausgeglichen. Ein Drittel davon soll nun ausgesetzt werden. Fraglich ist, was mit dem dritten Drittel, das für diskretionäre Maßnahmen reserviert ist, passieren wird.
1.2. Verlängerung der höchsten Progressionsstufe
Die 55%ige Progressionsstufe für - se...