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Insolvenzprophylaxe als Managementpflicht
Rechtliches Rahmenwerk und betriebswirtschaftliche Notwendigkeit
Krisenfrüherkennung gehört – gerade in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds – zu den zentralen Aufgaben der Unternehmensleitung, unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens. Aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung sowie den Managementfunktionen Planung, Organisation und Kontrolle ergeben sich die Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen und das interne Kontrollsystem. Die persönliche Haftung des Unternehmers bzw. Geschäftsführers (Vorstands) im Insolvenzfall zwingt ebenfalls zu rechtzeitigem Erkennen der Lage des Unternehmens und zweckentsprechendem unverzüglichen Handeln.
1. Insolvenzhaftung
Unternehmenskrisen treten im Lebenszyklus unternehmerischer Tätigkeit immer wieder auf und sind dann bewältigbar, wenn die krisenhafte Entwicklung rechtzeitig erkannt und Krisenvorsorge getroffen wird. Eine Unternehmenskrise ist ein Zustand, in dem ohne die Umsetzung von Sanierungs-, Turnaround- oder Restrukturierungsmaßnahmen der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist.
Krisenfrüherkennung ist der gesetzliche, aber auch unternehmerisch notwendige Auftrag an die Unternehmensleitung, im Laufe der gesamten Solvenzphase bis zum Insolvenzeintritt Unterneh...