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CFO aktuell 4, August 2008, Seite 175

Änderungen durch das URÄG 2008


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Änderungen durch das URÄG 2008
Betroffene Kapitalgesellschaften
Anzuwenden auf Geschäftsjahre mit Beginn ab
Berichterstattung der Unternehmen
Änderung der Größenklassen (§ 221, § 246)
Alle
Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtliche gesetzliche Vertreter (§ 222 Abs. 1 letzter Satz)
Alle
Lagebericht: Angabe der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2, § 267 Abs. 3b)
Alle Gesellschaften, die börsenotierte Wertpapiere ausgegeben haben (Eigenkapital- oder Schuldtitel)
Einführung eines Corporate-Governance-Berichts (§ 243b)
Börsenotierte und andere kapitalmarktorientierte AGs in einem multilateralen Handelssystem
Neue Anhangangaben
Geschäfte, die nicht in der Bilanz enthalten sind (§ 237 Z 8a, § 266)
Alle AGs, mittelgroße und große GmbHs
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (§ 237 Z 8b, § 266)
Alle AGs, große GmbHs
Aufwendungen für den Abschlussprüfer (§ 237 Z 14, § 266)
Alle, ausgenommen kleine AGs und kleine GmbHs
Mehr Erleichterungsbestimmungen (§ 242)
Unterschiedlich
Organe und Gesellschaftsrecht
Prüfungsausschuss und Finanzexperte – neuer Anwenderkreis und neue Aufgaben (§ 92 Abs. 4a Akt...

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