Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
CFO aktuell 4, August 2008, Seite 175
Änderungen durch das URÄG 2008
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Änderungen durch das URÄG 2008 | Betroffene Kapitalgesellschaften | Anzuwenden auf Geschäftsjahre mit Beginn ab | |
Berichterstattung der Unternehmen | Änderung der Größenklassen (§ 221, § 246) | Alle | |
Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtliche gesetzliche Vertreter (§ 222 Abs. 1 letzter Satz) | Alle | ||
Lagebericht: Angabe der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2, § 267 Abs. 3b) | Alle Gesellschaften, die börsenotierte Wertpapiere ausgegeben haben (Eigenkapital- oder Schuldtitel) | ||
Einführung eines Corporate-Governance-Berichts (§ 243b) | Börsenotierte und andere kapitalmarktorientierte AGs in einem multilateralen Handelssystem | ||
Neue Anhangangaben | Geschäfte, die nicht in der Bilanz enthalten sind (§ 237 Z 8a, § 266) | Alle AGs, mittelgroße und große GmbHs | |
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (§ 237 Z 8b, § 266) | Alle AGs, große GmbHs | ||
Aufwendungen für den Abschlussprüfer (§ 237 Z 14, § 266) | Alle, ausgenommen kleine AGs und kleine GmbHs | ||
Mehr Erleichterungsbestimmungen (§ 242) | Unterschiedlich | ||
Organe und Gesellschaftsrecht | Prüfungsausschuss und Finanzexperte – neuer Anwenderkreis und neue Aufgaben (§ 92 Abs. 4a AktG, § 30g Abs. 4a GmbHG, § 51 Abs. 3a... |