Praxishandbuch UWG
2. Aufl. 2025
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S. 119IV. Rufausbeutung
Ida Woltran
1. Allgemeines
Ein Unternehmen lebt maßgeblich von seinem guten Ruf. Nehmen Kunden eine Gesellschaft und ihre Produkte positiv wahr, erhöht dies regelmäßig ihre Kaufbereitschaft. Der Ruf eines Unternehmens oder seiner Waren und Dienstleistungen ist somit ein im Wirtschaftsleben äußerst wertvoller Faktor.
Allerdings ist der gute Ruf eines Unternehmens durch die immaterialgüterrechtlichen Regelungen oft nur unzureichend geschützt. So kommt es in der Praxis vor, dass sich ein Verletzer zwar an den Ruf von Zeichen oder Leistungen des Mitbewerbers anhängt, ein Vorgehen auf Basis von Marken- oder Kennzeichenrechten aber nicht möglich ist. Sei es, weil kein Schutzrecht besteht oder nicht alle Tatbestandselemente erfüllt sind.
Hier kann das Lauterkeitsrecht unter gewissen Voraussetzungen Abhilfe schaffen: Es sanktioniert die Ausbeutung des guten Rufs einer fremden Ware oder Leistung. Nach der stRsp ist aber nicht jede Anlehnung an fremde Leistungen oder die Ausnutzung eines guten Rufs verwerflich. Schließlich besteht außerhalb des immaterialgüterrechtlichen Sonderrechtsschutzes grundsätzlich Nachahmungsfreiheit. Daher muss zum Sachverhalt etwas Anstößiges hinzutret...