Umsatzsteuergesetz
6. Aufl. 2024
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Artikel 12 Vorsteuerabzug
Erlässe:
Literatur: Doralt, Ende des Vorsteuerverlustes für (Leasing- und Gebraucht-) PKW?, RdW 1994, 323; Pernt, Die speziellen Regelungen für Autos im UStG 1994, SWK 1995, A 18; Hörtnagl, Der Ausschluss neuer Fahrzeuge von der Differenzbesteuerung - eine systemwidrige Kumulation der USt, ÖStZ 2001, 357; Hummel, Umgang mit „betrugsbehafteten Umsätzen“ im Umsatzsteuerrecht, UR 2014, 264; Sutter, Innergemeinschaftlicher Erwerb von gebrauchtem Pkw durch Unternehmer als „Privatperson“, AnwBl 2019, 651; Zorn, VwGH zum innergemeinschaftlichen Erwerb gebrauchter Pkw, RdW 2019, 495.
I. Einführung und Rechtsentwicklung
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Bedeutung: Art 12 enthält die im Binnenmarkt erforderlichen Begleitregelungen für den Vorsteuerabzug. Abs 1 stellt klar, dass - entsprechend der EUSt - auch die Steuer auf den ig Erwerb von Gegenständen als Vorsteuer abgezogen werden kann. Bei der nach Art 25 Abs 5 geschuldeten Steuer handelt es sich um die bei Dreiecksgeschäften vom Empfänger geschuldeten Beträge. Bis 2003 wurden durch die Bezugnahme (in Abs 1 Z 3) auf Art 19 die Fälle berücksichtigt, in denen die Steuer ausnahmsweise vom Leistungsempfänger geschuldet wurde. Diese Ziffer war nach der Umformulierung des § 19 überflüssig ...