Richtlinie des BMF vom 10.12.2020, 2020-0.806.882

112. Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Erwerben, Dreiecksgeschäften und beim Übergang der Steuerschuld (Art. 12 UStG 1994)

112.1. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Binnenmarkt

112.1.1. Erwerbsteuer als Vorsteuer

112.1.1.1. Allgemeine Voraussetzungen

4056Tumpel in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 Art 12Tumpel in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 Art 3Kollmann in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 12Ruppe/Achatz, UStG Aufl. 5 (2018) Art 12Tumpel in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 12Tumpel in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2Tumpel in Melhardt/Tumpel, UStG § 12Tumpel in Melhardt/Tumpel, UStG § 3Kollmann/Schuchter in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 12Kollmann/Schuchter in Melhardt/Tumpel, UStG § 12Kettisch, Praxisfragen zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft, SWI 1/2015 S. 17Grabner/Ungericht, Klarstellung zum innergemeinschaftlichen Erwerb gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991, SWK 22/2010 S. 681Weinzierl, Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Leistungen, SWK 11/2009 S. 415Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2018 (2018)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2020 (2020)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2022 (2022)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2021 (2021)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2013 (2012)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2012 (2011)Baumann/Mehlhardt, Umsatzsteuer 2010 (2009)Baumann/Mehlhardt, Umsatzsteuer 2011 (2010)Gaedke/Huber-Wurzinger/Weinzierl, Die Umsatzsteuer in Beispielen, 8. Aufl. (2020)Weinzierl, Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen, 5. Aufl. (2022)2.10. Vorsteuerabzug (Art 12 UStG 1994)2.9. Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (Art 11 UStG 1994)Mayr, Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick, SWK 6/2015 S. 352Brenter, Finanzstrafrechtlicher Betrug (2023)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2023 (2023)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2019 (2019)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2016 (2016)Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel, Das Auto im Steuerrecht, 3. Aufl. (2017)Hochsteiner/Kastner-Maier/Steiner/Weilharter/Wrulich, SWK-Spezial: Die Umsatzsteuererklärung 2022 (2023)Mayr/Weinzierl, SWK-Spezial: Reihen- und Dreiecksgeschäfte, 3. Aufl. (2023)Mayr/Weinzierl, SWK-Spezial Reihen- und Dreiecksgeschäfte, 2. Aufl. (2020)Mayr/Weinzierl, SWK-Spezial Reihen- und Dreiecksgeschäfte (2017)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2014 (2014)Zirngast/Weinzierl/Leistentritt, Steuerhandbuch für Freiberufler (2017)Bendlinger/Ecker, Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (2020)Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis, 4. Aufl. (2020)Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis, 3. Aufl. (2016)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial: Umsatzsteuer 2024 (2024)Unternehmer sind berechtigt, die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe (Erwerbsteuer) als Vorsteuer abzuziehen, wenn diese Erwerbe für ihr Unternehmen erfolgt sind und die sonstigen Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 gegeben sind (siehe dazu Rz 1901 bis Rz 1985).

Der Vorsteuerabzug ist nicht zulässig, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende innergemeinschaftliche Erwerb im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht (EuGH 18.12.2014, Rs C-131/13, Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti vof; siehe auch Rz 1877).

4057Im Gegensatz zu § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist das Vorliegen einer Rechnung für den Abzug der Erwerbsteuer als Vorsteuer nicht erforderlich.

4058Gemäß Art. 1 Abs. 3 UStG 1994 gilt eine innergemeinschaftliche Verbringung auch als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt und unterliegt daher - mit Ausnahme der Verbringung zur bloß vorübergehenden Verwendung - der Erwerbsteuer. Eine derartige Erwerbsteuer kann ebenfalls abgezogen werden.

112.1.1.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges

4059Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entsteht gleichzeitig mit der Entstehung der Erwerbsteuerpflicht. Im Falle einer nachträglichen Vorschreibung von Erwerbsteuer durch das Finanzamt entsteht ein allfälliger Anspruch auf Vorsteuerabzug im selben Voranmeldungszeitraum. Ebenso ist bei nachträglicher Änderung der Bemessungsgrundlage sowohl die Erwerbsteuer als auch der entsprechende Vorsteuerabzug zu berichtigen.

Im Fall des Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG 1994 (zusätzliche Erwerbsteuer) ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig (siehe auch Rz 3777).

112.1.1.3 Ausschluss vom Vorsteuerabzug

4060Nach Art. 12 Abs. 4 UStG 1994 gilt die Fiktion des § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 nicht für innergemeinschaftliche Erwerbe. Das bedeutet, dass auch Erwerbe, deren Entgelte nach ertragsteuerlichen Vorschriften überwiegend nicht abzugsfähig sind oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder den Betrieb von bestimmten KFZ stehen, als für das Unternehmen ausgeführt gelten, wenn sie zumindest zu 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Derartige innergemeinschaftliche Erwerbe sind gemäß Art. 1 UStG 1994 der Erwerbsteuer zu unterziehen.

4061Eine solche Erwerbsteuer darf zufolge des Art. 12 Abs. 1 Z 1 zweiter Satz UStG 1994 nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Derartige Gegenstände werden nicht zu Gegenständen des Unternehmens. Deren Weiterveräußerung ist daher nicht steuerbar.

Beispiel:

Ein österreichischer Unternehmer bezieht von einem deutschen Unternehmer einen antiken Teppich um 30.000 Euro und nutzt diesen ausschließlich unternehmerisch. Angemessen wären 10.000 Euro.

Der innergemeinschaftliche Erwerb gilt als für das Unternehmen ausgeführt und ist steuerpflichtig. Die Erwerbsteuer darf jedoch nicht als Vorsteuer abgezogen werden.

112.1.2. Dreiecksgeschäfte

4062Liegt ein Dreiecksgeschäft im Sinne des Art. 25 UStG 1994 vor, schuldet der Empfänger die auf die umsatzsteuerpflichtige Lieferung des Erwerbers entfallende Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer kann der Empfänger gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 als Vorsteuer abziehen. In diesem Falle muss eine Rechnung, die den Vorschriften des Art. 25 Abs. 4 UStG 1994 entspricht, vorliegen. In dieser Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Die abziehbare Vorsteuer ist vom Empfänger selbst zu berechnen. Zum Dreiecksgeschäft siehe Rz 4291 bis Rz 4296a.

112.1.3. Übergang der Steuerschuld

4063Siehe Rz 1875 ff.

Randzahlen 4064 bis 4070: derzeit frei.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
10.12.2020
Betroffene Normen:
Art. 12 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Art. 12 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Schlagworte:
Binnenmarktverkehr - Vorsteuerabzug - innergemeinschaftliche Lieferungen - innergemeinschaftliches Verbringen - Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Erwerben - Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichem Erwerb - Vorsteuerabzug bei Dreiecksgeschäften - Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges - innergemeinschaftlicher Erwerb von neuen Fahrzeugen - Vorsteuerabzug im Binnenmarkt - Erwerbsteuer - innergemeinschaftliche Verbringung - Berechtigung zum Vorsteuerabzug - Ausschluss vom Vorsteuerabzug - Übergang der Steuerschuld
Stammfassung:
09 4501/58-IV/9/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
VAAAA-76462