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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 3 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Übersicht


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I.
Unbefristete Geltungsdauer
1, 2
II.
Kündigung des Kollektivvertrags, Nachwirkung
3-6

I. Unbefristete Geltungsdauer

1

Der Kollektivvertrag ist unbefristet abgeschlossen und gilt daher auf unbestimmte Zeit. Er gilt, solange er nicht gekündigt wird bzw ein neuer Kollektivvertrag wirksam wird.

2

Einzig der mit erstmalig in Kraft getretene Zusatz-Kollektivvertrag wurde seitdem jährlich jeweils auf ein Jahr befristet abgeschlossen. Dieser Zusatz-KV würde - sofern nichts Abweichendes vereinbart wird - danach nicht mehr anzuwenden sein (s inhaltlich zum Zusatz-Kollektivvertrag unten).

II. Kündigung des Kollektivvertrags, Nachwirkung

3

Der Kollektivvertrag enthält keine Kündigungsfrist. Es gilt daher die Kündigungsfrist des § 17 Abs 1 ArbVG: Der Kollektivvertrag kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

4

Entsprechend den Erläuterungen zu § 1 KV (s § 1 Rz 7) ist die Kündigung des Vertrages nur als Ganzes vom Fachverband, nicht aber von den einzelnen Fachgruppen möglich. Umgekehrt kann auch die Gewerkschaft der Privatangestellten den Vertrag nur als Ganzes kündig...

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