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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 1 Vertragschließende

Übersicht


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I.
Gesetzliche Grundlagen
1-4
II.
Vertragspartner
5-7

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften auf der Arbeitgeber- bzw Arbeitnehmerseite schriftlich abgeschlossen werden (§ 2 Abs 1 ArbVG).

2

Kollektivvertragsfähig sind die gesetzlichen Interessenvertretungen auf Arbeitgeber- und -nehmerseite (§ 4 Abs 1 ArbVG), also die Kammern. Die wichtigsten gesetzlichen Interessenvertretungen im Hinblick auf Kollektivvertrags-Abschlüsse sind die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer.

3

Während die Wirtschaftskammer die meisten Kollektivverträge selbst abschließt, werden auf Arbeitnehmerseite die Kollektivverträge idR durch die Gewerkschaften, also freiwillige Berufsvereinigungen (§ 4 Abs 2 ArbVG), abgeschlossen, denen gem § 5 Abs 1 ArbVG auf Antrag die Kollektivvertragsfähigkeit durch das Bundeseinigungsamt zuerkannt wird.

4

Eine Liste jener freiwilligen Berufsvereinigungen, die die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt bekommen haben, ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft im Unterpunkt Arbeitsrecht/Entlohnung, Kollektivverträge und Satzungen ersichtlich (siehe https://www.bmaw.gv.at/Themen/Arbeitsrecht/Entlohnung/Kollektivvert...

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