Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 2025, Seite 105

Auf dem Weg zur Chancengleichheit im Top-Management?

Der Entwurf des Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes im Überblick

(ASoK) - Die Richtlinie (EU) 2022/2381 soll eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Führungsgremien großer börsenotierter Gesellschaften gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten Quotenvorgaben im nationalen Recht umsetzen; mangels Umsetzungsmitteilung hat die EU-Kommission im Jänner 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Der Mitte Februar 2025 zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) enthält neben einer 40%igen Mindestquote für den Aufsichtsrat eine spezifische, über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehende Quotenregelung für den Vorstand: Jedem zumindest dreiköpfigen Vorstand einer börsenotierten Gesellschaft müssen mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. Diese Bestimmungen sollen ab Juli 2025 verpflichtend für alle börsenotierten Gesellschaften gelten, unabhängig von deren Größe.

Die Begutachtungsfrist endet am . Anzumerken ist, dass der Entwurf noch unter der Ägide der alten geschäftsführenden Bundesregierung entstanden ist; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Im Folgenden fassen wir die geplanten Neuerungen...

Daten werden geladen...