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bau aktuell 6, November 2023, Seite 245

Zum Abbestellungs- und Rücktrittsrecht des ­Konsumenten beim Bauwerkvertrag und daraus resultierenden Risiken für Werkunternehmer

Natascha Brandstätter

Durch jüngere Entscheidungen sowohl des OGH als auch des EuGH wurde die Rechtsstellung des Verbrauchers beim Bauwerkvertrag, sofern er sich nachträglich von diesem wieder lösen möchte, deutlich gestärkt. Dies betrifft einerseits das allgemeine Abbestellungsrecht nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB iVm § 27a KSchG, andererseits das – unter Umständen zusätzlich bestehende – Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG, wenn der Bauwerkvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Werkunternehmers abgeschlossen wurde. Der nachstehende Beitrag behandelt diese beiden Entwicklungen und ermittelt mögliche Risiken für Werkunternehmer.

1. Generelle Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Abbestellungs- und/oder Rücktrittsrechts des Verbrauchers

1.1. Abbestellungsrecht

Wird ein Bauwerkvertrag abgeschlossen, so gilt zunächst die allgemeine Regel, wonach keiner der Vertragsparteien das Recht zukommt, dessen Bedingungen einseitig zu ändern oder den Vertrag ohne Grund einfach aufzulösen. Allerdings kommt dem Werkbesteller, sei dieser nun ein Unternehmer oder Verbraucher, nach Rechtsprechung und herrschender Auffassung bis zur Werkvollendung ein freies Abbestellungsrecht zu, soweit er nicht ausnahmsweise vertraglich zur Abnahme verpflichtet ist. Diese einseitig...

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