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Berger/Wakounig

Umsatzsteuer kompakt 2025/2026

Praxisleitfaden mit Fallbeispielen und Lösungen

10. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5096-8

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Umsatzsteuer kompakt 2025/2026 (10. Auflage)

S. 25417. Sonderregelung für Anlagegold

17.1. Welche Sonderregelung besteht für Anlagegold? (§ 24a)

Lieferungen von Anlagegold sind gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j unecht steuerfrei. Damit ist jedoch gem. § 12 Abs. 3 der Ausschluss vom Vorsteuerabzug verbunden.

Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Einfuhr von Anlagegold wird jedoch in mit § 24a bestimmten Fällen ein Vorsteuerabzug zugelassen (z.B. iZm mit der Produktion).

Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist stets das Vorliegen einer steuerfreien Lieferung von Anlagegold gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994.

Unternehmer, die Anlagegold liefern, unterliegen bei Umsätzen über 15.000 € besonderen Auflagen.

17.2. Kann zur Steuer optiert werden?

Für eine Besteuerung der - ansonsten gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j steuerfreien - Lieferung von Anlagegold an einen anderen Unternehmer kann zur Steuerpflicht optiert werden. Die Option ist auf die Lieferung von Anlagegold beschränkt, bei Einfuhr oder Erwerb ist sie ausgeschlossen.

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