TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 2, Februar 2025, Seite 50

Kein Vorsteuerabzug ohne Leistungserbringung

Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.

Norm: § 12 UStG 1994 und § 167 Abs 2 BAO.

Das Fehlen nachvollziehbarer Vereinbarungen zwischen den nahestehenden Leistungspartnern spricht gegen das tatsächliche Vorliegen der Leistungen. Es liegen keine Vereinbarungen vor, die einen eindeutigen und klaren Inhalt aufweisen und unter gleichen Bedingungen zwischen Fremden geschlossen worden wären.

Im Geschäftsverkehr zwischen fremden Dritten ist es üblich, dass Leistungen klar und eindeutig vertraglich geregelt und nachweisbar dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen, die durch Gesellschaften in einem Unternehmensgeflecht erbracht werden.

Das Fehlen fremdüblicher Vereinbarungen und nachvollziehbarer Leistungsnachweise spricht dafür, dass die Rechnungen bloß formalen Charakter haben, um einen Vorsteuerabzug zu erlangen. Diese Umstände sprechen dafür, dass kein tatsächlicher Leistungsaustausch zwischen den beteiligten Gesellschaften stattgefunden hat.

Daten werden geladen...