Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Goldmünzen als steuerbefreites Anlagegold - materielle Voraussetzungen und Rechtsverbindlichkeit der Verzeichnisse
Entscheidung: EU 2024/0003 (Ra 2022/16/0107) (Vorabentscheidungsersuchen).
Normen: Art 344, 345, 346 MwStSyst-RL; § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine liechtensteinische AG führte im Jahr 2019 verschiedene Goldmünzen nach Österreich ein und machte dabei hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer die Befreiung für Anlagegold gemäß Art 344 MwStSyst-RL geltend. Das Zollamt versagte die Befreiung, weil die betreffenden Goldmünzen das Kriterium, wonach ihr Preis den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigen dürfe, unstrittig nicht erfüllt hätten. Die AG brachte in der Beschwerde vor, die Goldmünzen seien dennoch als steuerfreies Anlagegold einzustufen, weil sie in der vom BMF mit Verordnung kundgemachten Liste enthalten seien.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, nicht alle Goldmünzen seien allein durch die Aufnahme in die mit Verordnung veröffentlichte Liste steuerfrei, ohne dass auch die weiteren in § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG genannten Kriterien wie Feingoldgehalt, Prägung vor 1800, gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland und Preis erfüllt sein müssten.
Vorlagefragen:
Sind Art 345 und 346 MwStSyst-RL dahin ...