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SWK 8, 10. März 2025, Seite 470

Schenkung von GmbH-Anteilen an Mitarbeiter - Arbeitslohn von dritter Seite oder Kräftebündelung „societatis causa“?

BFH klärt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Reinhold Beiser

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat eine schwierige Abgrenzung eines Arbeitslohns von dritter Seite im Gegensatz zu einer Schenkung von Geschäftsanteilen an Mitarbeiter einer GmbH durch deren Gesellschafter in gesellschaftsrechtlicher Veranlassung („societatis causa“) zur nachhaltigen Sicherung des Fortbestands eines Unternehmens geklärt. Die freie Beweiswürdigung der Vorinstanz und deren rechtliche Würdigung wurden bestätigt. Die von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Lösung einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung sind in Österreich ebenso hilfreich für eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung von Schenkungen und Arbeitslohn.

1. Sachverhalt

Ein Ehepaar hält gemeinsam 100 % (je 50 %) an einer gemeinsam aufgebauten GmbH im Friseurgeschäft. Der Sohn ist erfolgreicher Arzt und verfügt über keine Erfahrungen im Geschäftsbereich der GmbH.

Das Ehepaar überträgt im Dezember 2013 seine Geschäftsanteile mit Wirkung ab dem :

  • S. 471 74,6 % erhält der Sohn;

  • 25,4 % werden an fünf Mitarbeiter (zu je 5,08 %) geschenkt.

Der Sohn bleibt ausschließlich als Arzt tätig, arbeitet also in der GmbH nicht mit.

Die fünf beschenkten Mitarbeiter der GmbH verfügen über die notwen...

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