Telearbeit
1. Aufl. 2025
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S. 37Kapitel 2 Sozialversicherungsrecht
2.1. Allgemeines
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht hat das Homeoffice-Maßnahmenpaket bzw das Telearbeitsgesetz Änderungen im Bereich des Unfallversicherungsschutzes sowie dem Beitragsrecht gebracht.
Darüber hinaus sind jedoch die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, die im Zusammenhang mit einer Telearbeit im Ausland eintreten können, zu beachten.
2.2. Unfallversicherungsschutz
Als Arbeitsunfälle gelten alle im zeitlichen und ursächlichen mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung im Zusammenhang stehende Unfälle. Erfasst sind auch Wegzeiten.
Bereits vor Inkrafttreten des Homeoffice-Maßnahmenpakets war für Arbeiten im Homeoffice ein Unfallversicherungsschutz denkbar.
Die restriktive Rechtsprechung hat jedoch dazu geführt, dass zunächst gesetzlich klargestellt wurde, dass als Arbeitsunfälle auch Unfälle gelten, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung in der Wohnung (Homeoffice) ereignen.
Anders als die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in § 2h AVRAG ist es für die unfallversicherungsrechtliche Absicherung nicht erforderlich, dass die Arbeitsleistungen regelmäßig im Homeo...