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Telearbeit

Ein 360° Rundumblick (dbv)

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7041-0879-1

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Telearbeit (1. Auflage)

S. 9Kapitel 1 Arbeitsrecht

1.1. Arbeitsrechtlicher Rahmen

1.1.1. Allgemeines

Erbringt eine natürliche Person in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit Leistungen für einen anderen, wird dadurch ein Arbeitsverhältnis begründet.

Zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen eines Arbeitsvertrages gehört auch eine Übereinkunft über den Arbeitsort, also jenen Ort, an dem die vereinbarten Dienste zu leisten sind. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss jedoch nicht zwingend eine ausdrückliche Übereinkunft über den Arbeitsort erzielt werden. Fehlt eine derartige Vereinbarung, greifen gesetzliche Bestimmungen ein, welche eine Festlegung des Arbeitsortes ermöglichen (§ 6 AngG, § 1153 ABGB; siehe dazu Pkt 1.2)

Obwohl die Vereinbarung über einen Arbeitsort somit nicht zwingend für die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses notwendig ist (dieser Punkt gehört daher nicht zu den sogenannten essentialia negotii), empfiehlt es sich zur Vermeidung späterer Streitigkeiten eine vertragliche Regelung zu treffen.

Für diese Vereinbarung besteht weitgehende Vertragsfreiheit. Auch das im Februar bzw März 2021 erlassene Homeoffice-Maßnahmenpaket, welches durch das Telearbeitsgesetz mit Wirkung zum ergänzt bzw erweitert wu...

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