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immo aktuell 1, Februar 2025, Seite 45

Mietzinsüberprüfung nach Vertragsübernahme

immo aktuell 2025/6

§ 16 Abs 8 MRG

Bei Vertragsübernahme läuft die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG auch gegenüber dem aus einem befristeten Mietverhältnis ausscheidenden Altmieter so lange nicht ab, als nicht sechs Monate nach der - im Fall des Aneinanderreihens befristeter Mietverträge zusammengerechnet - vereinbarten Befristungszeit abgelaufen sind.

Sachverhalt: [1] Die Erstantragstellerin als Mieterin und die Antragsgegnerin als Vermieterin schlossen am einen Mietvertrag über eine Wohnung in Wien. Dieses Mietverhältnis begann am und wurde auf vier Jahre befristet. Als monatlicher Hauptmietzins wurde ein Betrag von 420 € (netto) vereinbart.

[2] Am schloss der Zweitantragsteller mit der Antragsgegnerin eine als „Zusatzvereinbarung zu dem Mietvertrag für das Objekt [...]“ bezeichnete Vereinbarung, wonach der Zweitantragsteller in den Mietvertrag der Erstantragstellerin eintrat und sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag mit auf ihn übergingen. Sämtliche Bestimmungen des Mietvertrags, insb jene über die Befristung des Vertrags bis , sollten bestehen bleiben. Die Erstantragstellerin trat dieser Vereinbarung bei und verzichtete zugunsten des Zweitantragstellers auf ihre Mietrechte. D...

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