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Finanzierungssplitting bei Eigentümergemeinschaften
Eine Chance auf einen steuerlichen Anreiz für Sanierungsmaßnahmen?
Das Finanzierungssplitting nach § 20 Abs 4 WEG erlaubt Eigentümergemeinschaften, Darlehen für Sanierungsmaßnahmen flexibler zu gestalten. Dieser Beitrag greift die Frage auf, ob aufgrund des Sonderverteilungsschlüssels kein Gemeinschaftsdarlehen mehr vorliegt und in der Folge Zinsen und Spesen ohne Belastung von Umsatzsteuer an die Wohnungseigentümer weiterverrechnet werden können.
1. Finanzierungssplitting - ein Überblick
Mit der WEG-Novelle 2022 wurde das Finanzierungssplitting in § 20 Abs 4 WEG verankert. Diese Regelung bietet Wohnungseigentümern die Möglichkeit, bei größeren Sanierungsmaßnahmen „die unmittelbare Zahlung des auf ihren Miteigentumsanteil entfallenden Teils der an sich erforderlichen Kreditsumme“ vorzunehmen. Konkret können einzelne Wohnungseigentümer ihren Anteil an den Sanierungskosten somit direkt entrichten, wodurch der notwendige Kreditbetrag für die Gemeinschaft reduziert wird. Macht ein Wohnungseigentümer von dieser Möglichkeit Gebrauch, so sind die Aufwendungen für die - dadurch vermindert notwendige - Kreditfinanzierung ausschließlich von den anderen Wohnungseigentümern zu tragen.
Gesamtschuldnerin für den verminderten Kredit bleibt dennoch die Eigentümergemeinschaft. Die Entscheidung ein...