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iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 298

Offenlegung einer Vertretung bei Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2022/227

§ 10 AVG; § 26 KBGG

Die Annahme eines Vertretungsverhältnisses bei der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld bedarf einer unmissverständlichen Erklärung des Antragstellers, nicht (nur) im eigenen Namen, sondern (auch) im Namen der vertretenen Person zu handeln. Es genügt nicht, dass er dieser den wirtschaftlichen Erfolg zuwenden will; er hat die Beziehung zur vertretenen Person auch (nach außen) klarzustellen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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