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Autobahnkonzessionen im Schnittpunkt von Vergabe- und Beihilferecht
Die Vergabe und Verlängerung von Konzessionen für den Bau und Betrieb von Infrastruktur unterliegt engen unionsrechtlichen Grenzen, die sich nicht nur aus dem Vergaberecht, sondern gerade auch aus dem Beihilfeverbot ergeben. Der vorliegende Beitrag rekapituliert vor dem Hintergrund jüngerer Kommissionsentscheidungen zu kroatischen bzw italienischen Autobahnkonzessionen das Verhältnis der beiden Regime zueinander und deren gemeinsame Anwendung auf Autobahnprojekte.
1. Anlassfälle: Istrisches Y und Italienische Autobahnen
Konzessionsverträge sind gerade für den langfristigen strukturellen Ausbau von Infrastruktur von strategischer Bedeutung (etwa Autobahnen, aber auch Häfen, Flughäfen, Tunnel usw) ein zentrales Instrument: Einerseits profitiert die öffentliche Hand vom Fachwissen im privaten Sektor und von dessen Innovationskraft, andererseits verbessern sie die Effizienz bei der Leistungsbereitstellung. Anlass zur vorliegenden Rekapitulation des Verhältnisses von Vergabe- und Beihilferecht bei Infrastrukturvorhaben geben Beschlüsse der Europäischen Kommission, mit denen der Ausbau und Betrieb von Autobahnen in Kroatien bzw Italien durch Konzessionäre genehmigt wurden.
Der Fall Istrisch...