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Die Wiener Bauordnungsnovelle 2018
Wesentliche (neue) Regelungen
Am wurde im Wiener Landtag eine umfangreiche Novelle zur Wr BauO, die Wiener Bauordnungsnovelle 2018, beschlossen und in Wr LGBl 2018/69 am kundgemacht. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen darin enthaltenen (neuen) Regelungen näher vorgestellt werden.
1. Grundintention und Regelungsziele
Der Wiener Landesgesetzgeber verfolgt mit seinen umfangreichen und zum Teil grundlegenden (Neu-)Regelungen im Rahmen der Wiener Bauordnungsnovelle 2018 eine breite Palette an Zielen. Diese Regelungsziele sind:
Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen;
Maßnahmen für mehr Wohn- und Lebensqualität;
Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung;
verbesserter Klimaschutz und Einsparung von Energie;
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit.
2. Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen
2.1. Allgemeines
Leistbares Wohnen wird nunmehr gemäß § 1 Abs 2 Z l Wr BauO auch als Planungsziel festgelegt.
2.2. Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ (§ 6 Abs 6a Wr BauO)
Es erfolgt ein Austausch des Begriffs „förderbarer Wohnbau“ durch „geförderter Wohnbau“ in der entsprechenden Widmungskategorie der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. In Gebieten für geförderten Wohnbau dürfen gemäß § 6 Abs 6a Wr BauO Wohnungen...