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Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform 2025
, 2025-0.080.711, BMF-AV 2025/12.
Zur Umsetzung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023), BGBl I 2023/188, werden die Vereinsrichtlinien 2001, die Einkommensteuerrichtlinien 2000, die Lohnsteuerrichtlinien 2002 und die Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 gewartet.
Die wichtigsten Änderungen finden sich in den VereinsR:
Überarbeitung der Definition der Allgemeinheit;
Aktualisierung des ABC der gemeinnützigen Zwecke;
Beispiele für die rückwirkende Satzungssanierung;
Aussagen zur Veräußerung ererbter Grundstücke;
Einarbeitung des Freiwilligenpauschales.