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AVR 1, Februar 2025, Seite 24

Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform 2025

, 2025-0.080.711, BMF-AV 2025/12.

Zur Umsetzung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023), BGBl I 2023/188, werden die Vereinsrichtlinien 2001, die Einkommensteuerrichtlinien 2000, die Lohnsteuerrichtlinien 2002 und die Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 gewartet.

Die wichtigsten Änderungen finden sich in den VereinsR:

  • Überarbeitung der Definition der Allgemeinheit;

  • Aktualisierung des ABC der gemeinnützigen Zwecke;

  • Beispiele für die rückwirkende Satzungssanierung;

  • Aussagen zur Veräußerung ererbter Grundstücke;

  • Einarbeitung des Freiwilligenpauschales.

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