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Anknüpfung der Scheidung an das Aufenthaltsstatut
iFamZ 2025/39
Art 8 VO Rom III
Die Parteien heirateten 2012 in der Türkei. Die Klägerin zog danach zum Beklagten nach Österreich. Für die Klägerin ist es die erste, für den Beklagten die zweite Ehe. Die Frau ist türkische Staatsangehörige, der Mann österreichischer Staatsbürger. Die Parteien haben drei minderjährige Kinder.
Die Klägerin begehrte die Scheidung aus dem zumindest überwiegenden Verschulden des Beklagten. (...)
[15] 1. Zu Recht wird in dritter Instanz nicht infrage gestellt, dass nach Art 8 lit a VO ROM III, der insoweit § 20 IPRG verdrängt, aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts beider Parteien in Österreich österreichisches Recht zur Anwendung gelangt. (...)