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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 38

Witwen-/Witwerpension: Ist eine registrierte Lebenspartnerschaft nach ungarischem Recht einer eingetragenen Partnerschaft iSd EPG vergleichbar?

iFamZ 2025/32

Thomas Schoditsch

§ 27a IPRG; EPG

1. Die Wirksamkeit einer im Ausland begründeten Partnerschaft richtet sich nach § 27a IPRG.

S. 392. Ausländische Partnerschaftsformen müssen einer eingetragenen Partnerschaft funktionell gleichwertig sein. Zentral dafür ist, dass ihre Begründung nach dem ausländischen Recht einen formalen Akt erfordert.

Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf Witwenpension nach ihrem 2022 verstorbenen Lebensgefährten. Die Klägerin und der Versicherte lebten seit 1999 in einer emotionalen und wirtschaftlichen Gemeinschaft in einem Haushalt faktisch zusammen. Nach einer ungarischen Gesetzesänderung vom wurde die Beziehung am bei einem Notar registriert und war seither als „Elettärsi viszony letesitese“ („Lebensgemeinschaftsbeziehung“) erfasst. Nach ungarischem Recht entsteht die nicht eheliche Lebensgemeinschaft (die sog Lebenspartnerschaft) - im Gegensatz zur Ehe und zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, die förmlich eingegangen werden - durch das Zusammenleben eines verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Paares in einer emotionalen und wirtschaftlichen Gemeinschaft in einem Haushalt. Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältni...

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