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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 4

§ 783 ABGB zur Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte verfassungskonform

iFamZ 2025/2

Ulrich Pesendorfer

§ 783 ABGB; Art 5 StGG; Art 1 des 1. ZPEMRK; Art 18 B-VG

Die Antragsteller sind Beklagte in einem erbrechtlichen Pflichtteilsprozess vor dem LG. Sie sind die Kinder des im Jahr 2022 Verstorbenen und nach diesem pflichtteilsberechtigt. Der Verstorbene schenkte den Antragstellern im Jahr 2013 eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft, die er im Jahr 1977 von seinen Eltern erhalten hatte. Eine damals an den Bruder des Verstorbenen geleistete Ausgleichszahlung finanzierte die Familie der seinerzeitigen Ehefrau des Verstorbenen, die Mutter der Antragsteller. Als sich die Eltern der Antragsteller im Jahr 2013 einvernehmlich scheiden ließen, einigten sie sich darauf, dass die Antragsteller die Liegenschaft erhalten sollten, der Verstorbene aber ein Fruchtgenussrecht zurückbehält. Der Fruchtgenussberechtigte sollte verpflichtet sein, sämtliche Betriebskosten und öffentliche Abgaben sowie die Kosten der Erhaltung zu tragen, solange er das Fruchtgenussrecht in Anspruch nimmt. Auf diese Weise musste der Verstorbene keine Ausgleichszahlung an die Mutter der Antragsteller leisten. Im Jahr 2016 heiratete der Verstorbene die Klägerin im Ausgangsverfahren. Mit Klage begehrt diese eine Pflichtteils...

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